Haben Sie schon einmal etwas vom „Europäischen Sozialfonds“ gehört? Was verbirgt sich dahinter?
Laut Wikipedia ist „Der Europäische Sozialfonds (ESF) … das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration seiner Bürgerinnen und Bürger in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Der ESF macht Europa in Deutschland erlebbar.“
Umsetzung in Deutschland
In Deutschland enstanden unterschiedliche Förderprogramme, sowohl des Bunds als auch der Länder, aus den Mitteln des europäischen Sozialfonds. Die Programme der Länder berücksichtigen dabei ganz gezielt die arbeitsmarktlichen Besonderheiten der Region(en). Eine direkte Arbeitsvermittlung findet in den Programmen nicht statt. Vielmehr sollen durch die Programme Beschäftigungspotenziale entwickelt und ausgebaut werden.
Aus Beratungssicht für mittelständische Unternehmen, ist ein Programm aus dem Europäischen Sozialfonds besonders in Nordrhein-Westfalen (NRW) interessant.
NRW fördert Digitalisierungsberatung
In NRW bietet die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW gezielte Unterstützung durch „das Förderinstrument Potentialberatung“ an (siehe https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/potentialberatung/programminfos). Durch dieses Förderinstrument können max. 10 Beratungstage à 8 Stunden innerhalb von 36 Monaten in Höhe von 50 % der Beratungskosten (netto), maximal 500 €/Beratungstag gefördert werden. Notwendige Angaben zum Erhalt der Förderung sind insbesondere:
- die notwendige fachliche Stellungnahme einer Beratungsstelle Potentialberatung vor Beginn der Potentialberatung
- die Dokumentationspflichten der Potentialberatung
- der Fragebogen zum Abschluss der Potentialberatung
- die beteiligungsorientierte Beratung in mindestens einem dieser Themenfelder:
- Arbeitsorganisation
- Demografischer Wandel
- Gesundheit
- Digitalisierung
- Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Es gibt weitere Fördermaßnahmen in anderen Ländern wie z.B. Baden-Württemberg, wobei jeweils für den Einzelfall die Förderungsmöglichkeit zu prüfen ist.
Sprechen Sie uns an
Immer wieder erleben wir, dass sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus Budgetründen vor externen Beratungsleistungen scheuen, obwohl die externe, objektive Beratungsleistung wertvoll und willkommen wäre. Daher sind die Förderprogramme des europäischen Sozialfonds in NRW und BW) aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument Beratungsleistungen budgetfreundlicher zu gestalten und sein Unternehmen für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen.
Im Vorfeld von externen Beratungsleistungen- z.B. durch A’PARI Consulting – ist eine Beratungsstelle (in der Regel bei der IHK oder Wirtschaftsförderung angesiedelt) zu involvieren. Hier erhalten Sie auch alle rechtlichen und sonstigen Hinweise.
Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Ihren konkreten Bedarf und das mögliche Vorgehen mit Ihnen besprechen können.