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Sanktionslisten – Was war das nochmal?

19. April 2016 von Carsten Borchert Kommentar verfassen

Sanktionslisten, Denied Party Screening, Restricted Party Screening –  Es gibt viele Namen für das, was viele auch nur unter  “Compliance” zusammenfassen.

Aber was ist das eigentlich? Und warum muss der Logistiker, der den nationalen und internationalen Handel mit seinen Dienstleistungen unterstützt, sich hier noch zusätzlich engagieren, um sicherzustellen, dass  auch sämtliche Anforderungen erfüllt sind?

All die genannten Listen dienen am Ende dem Ziel, Terrorismus, Kriminalität und Geldwäsche zu minimieren. Auf diesen Listen stehen Personen, Firmen, Reedereien, Banken sowie Organisationen, die direkt oder indirekt Terror, Kriminalität oder Geldwäsche unterstützen.

Angefangen hat das Ganze nach dem 11. September 2001. Die Fragestellung, wie solche Terror-Netzwerke entstehen und sich finanzieren, stand hier im Vordergrund.

Seit dieser Zeit wurden weltweit eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen erlassen, die jeden an der Lieferkette Beteiligten verpflichten, seine Geschäftspartner oder auch die seiner Kunden gegen diese Listen zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine Leistung erbracht wird, die direkt oder indirekt solchen Organisationen einen Vorteil verschaffen könnte.

Eigentlich, müssten das ja schon die Handels und Industrieunternehmen aus Eigeninteresse machen, bevor sie einen Vertrag abschließen. Das machen diese in den meisten Fällen auch, jedoch ist auch hier wieder der Logistikdienstleister die letzte Instanz, einen eventuellen Verstoß zu vermeiden. Dazu kommt auch noch, dass natürlich Versender mit Sitz in der EU sich nicht unbedingt genötigt sehen, auch die anderen Listen auf der Welt auf „denied parties“ zu prüfen, wozu sie auch nicht unbedingt verpflichtet sind.

Diejenigen, die jedoch auch weltweit Niederlassungen betreiben, sollten ein großes Interesse daran haben, auch die Listen z.B. der USA zu prüfen. Warum? Ein Verstoß gegen US amerikanische Regularien, auch wenn dieser außerhalb der USA stattfand, kann Konsequenzen für die eigene US Niederlassung haben, falls ein solcher Verstoß bekannt wird. Die Listen der einzelnen Nationen (inzwischen gibt es über 80 verschiedene) gleichen sich leider nicht. Organisationen, die auf der US Liste auftauchen, befinden sich nicht zwangsläufig auch auf der EU Liste und umgekehrt.

Fakt ist: Verstöße gegen diese Verordnungen stellen für international agierende Unternehmen ein großes Risiko dar, das natürlich – wie jedes Risiko – jede Geschäftsführung für sich selbst einschätzen muss. Der Aufwand jedoch, einen der renommierten Datendienste in sein IT-System zu integrieren, um die meisten Listen automatisch im Hintergrund zu prüfen, ist kleiner, als das Risiko gegen Verordnungen zu verstoßen und eventuell z.B. sein USA Geschäft zu verlieren oder als Geschäftsführer nicht mehr in die USA einreisen zu dürfen

Kategorie: IT, Logistik Stichworte: Compliance, Risikomanagement, Sanktionsliste

Carsten Borchert

Über Carsten Borchert

Ich bin Management Berater der A’PARI Consulting GmbH mit den Schwerpunkten Luftfracht, Seefracht und Warehousing, Organisation sowie Prozessanalysen und Prozessdesign.

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